Kosten
Psychotherapeutische Behandlung
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten:
Die gesamten Kosten werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Privat und über Beihilfe versicherte Patientinnen und Patienten:
Die Kosten der Therapie können von Ihrer zuständigen privaten Krankenversicherung bzw.
Beihilfe übernommen werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
sowie Kinder‑ und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und ‑psychotherapeuten (GOP).